Führende Unternehmen der Schiffahrts- und der Brennstoffzellenindustrie haben frühzeitig darauf gesetzt vorwettbewerblich zu kooperieren und Brennstoffzellensysteme entlang des spezifischen Bedarfs der Schifffahrt zu entwickeln und zu erproben.
Dabei ist, neben der Bearbeitung der technischen Fragestellungen, die Mitwirkung bei der Entwicklung von internationalen Vorschriften bei der International Maritime Organization (IMO) wie auch bei der zuständigen europäischen Instanz (CESNI) eine wesentliche Voraussetzung, um eine uneingeschränkte Nutzung von Brennstoffzellen einschließlich der eingesetzten Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt wie Wasserstoff, Methanol, LNG und synthetischem Diesel (IGF Code for Low Flash Point Fuels) zu erlauben. Weiterhin ist der fachliche Austausch innerhalb des Clusters e4ships und anderen nationalen und internationalen Projekten von hoher Bedeutung.
Sowohl von der International Maritime Organization (IMO) wie auch von den für die Binnenschifffahrt in Deutschland zuständigen Behörden des Bundesverkehrsministeriums bzw. den europäischen Gremien (ZKR / CESNI) werden z.Zt. die Voraussetzungen für die Zulassung von Brennstoffzellen in Schiffen einschließlich der Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt (IGF Code for Low Flash Point Fuels) für alle europäischen Häfen bzw. Wasserstraßen geschaffen. Weitere Rahmenvorgaben müssen aber noch angepasst werden, um eine uneingeschränkte Nutzung von Brennstoffzellen zu erlauben.